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CDU vom Sozialhilfebetrug verfolgt

■ Riesenaufwand: Von 21.000 überprüften Sozialhilfe-Empfängern blieb bei 99 Personen der Verdacht eines Doppelbezuges hängen / Arbeitgeber im Schwarzgeld-Verdacht

Die CDU läßt nicht locker. Auch in der Februar-Sitzung der Bürgerschaft wird es wieder eine Debatte um „Sozialhilfemißbrauch“ geben. Mit einer „Großen Anfrage“ wollte die CDU-Fraktion sich das Material für die Debatte vorbereiten lassen – doch die Sozialbehörde beantwortete die Fragen lediglich mit Auszügen aus einer alten Deputationsvorlage vom vergangenen Oktober: Nach § 17 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ist ein Datenabgleich zwischen Sozialhilfe-Beziehern und den Beziehern anderer Zuwendungen möglich. Auch in Bremen wurden die Daten der Reichsversicherungsanstalt, bei der die Beiträge für die 620-Mark-Jobs erfaßt werden, mit denen der Sozialkasse verglichen. 21.000 Sozialhilfeempfänger waren in die Maschinerie der Überprüfung einbezogen worden, bei 8.023 von ihnen ging der Datenabgleich „positiv“ aus: d.h. ein Name tauchte in zwei Datenbeständen auf.

Die Sozialsenatorin mußte die CDU allerdings enttäuschen: Die Zahl von 8.023 sagt nichts aus. Zum Teil sind die Datenbestände der Reichversicherungsträger überholt; wer 1997 einen 620-Mark-Job hatte, blieb in der Versicherungs-Datei, wird also nur deshalb beim Sozialhilfe-Abgleich auffallen. Alle 8.023 „Fälle“ müssen also einzeln überprüft werden. Verschiedene Abteilungen des Sozialamtes weigerten sich schlicht, ihr ohnehin knapp bemessenes Personal für diese mühseligen Kontrollarbeiten einzusetzen.

Als die CDU dasselbe Thema im Januar 1999 in der Bürgerschaft wieder aufbrachte, gab es im Grunde nichts Neues zu sagen. Sämtliche Prüfungen hatten nur das magere Ergebnis von 99 Verdachtsfällen von Sozialhilfe-Betrug erbracht. Viel Arbeit, so die Senatorin, machten bei der Überprüfung solche Fälle, bei denen die Summen geringfügig abweichen. Wo die Differenz nur 10 Mark betrug, sollte der „Fall“ eingestellt werden. Die schließlich herausgesiebten 99 Personen bekommen nun „Rückforderungsbescheide“, oder – bei Summen über 100 Mark – Strafanzeigen. Auf die Frage der CDU, auf welchen Betrag sich der festgestellte Sozialhilfebetrug summiert, wird die Senatorin auch im Februar nicht antworten können.

Fest steht aber, daß die Summe im Verhältnis zum Aufwand gering ist. „Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht angezeigt, künftig in jedem Quartal einen Totalabgleich vorzunehmen“, stellte die Sozialsenatorin daher in der internen Deputationsvorlage vom vergangenen Herbst fest. Um unnötigen Streit mit der CDU zu vermeiden, fehlt diese Feststellung in der Antwort des Senats auf die jüngste CDU-Anfrage.

Der hohe Personalkostenaufwand für die Überprüfung der Einzelfälle könnte sich also höchstens durch den Abschreckungseffekt „lohnen“, den die Nachricht von der systematischen Überprüfung auslösen wird. Abgeschreckt werden könnte aber auch ein Klientel, das die CDU bei ihrer Sozialhilfe-Betrugskampagne nicht im Blick hatte: die Arbeitgeber. Vielfach entstand bei der Überprüfung der „Fälle“ der Eindruck, daß Arbeitgeber einzelne 620-Mark-Kräfte weiter in ihren Personalakten geführt haben, um so Schwarzgeld zu produzieren oder Sozialabgaben zu sparen. Die Sozialsenatorin hatte sich in dieser Sache an Finanzsenator Hartmut Perschau (CDU) gewandt, da es auch um den Verdacht der Steuerhinterziehung ging. Dieser hatte aber kein Interesse am Datenmüll und bedankte sich nur höflich für die Amtshilfe. K.W.

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