: Kein Ausschuß zum Tod eines Häftlings
Magdeburg (epd) – Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Einrichtung eines parlamentarischen Ausschusses abgelehnt, der die Hintergründe für den Selbstmord eines Abschiebehäftlings untersuchen sollte. Gegen einen entsprechenden Antrag der PDS stimmten die Fraktionen von SPD und DVU, die CDU enthielt sich der Stimme. Zur Begründung sagte Justizministerin Karin Schubert (SPD), der Sachverhalt sei bereits umfassend aufgeklärt und in den Ausschüssen diskutiert worden. Gegen die zuständige Ausländerbehörde seien Schritte eingeleitet worden. Diese habe gegen Bestimmungen zum Umgang mit minderjährigen Asylbewerbern verstoßen. Der junge Inder hatte sich vor drei Monaten im Jugendgefängnis Halle das Leben genommen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen