: Neutralität in Bordell durchaus möglich
Rom (epd/taz) – Ein in einem Bordell arbeitender Hausangestellter trägt mit seiner Tätigkeit nicht automatisch zur Förderung der Prostitution bei. Mit dieser Begründung hat laut Presseberichten vom Mittwoch das oberste italienische Berufungsgericht in Rom einen 69jährigen Sizilianer freigesprochen, der jahrelang in einem Puff in Barcelona, äh: Palermo gearbeitet hatte. Dort war er während einer Razzia von der Polizei gefunden und angezeigt worden. Bordelle sind in Italien illegal. Daraus könne man aber einem Hausangestellten keinen Vorwurf machen, erklärten jetzt die Richter und hoben die sechzehnmonatige Haftstrafe aus einer früheren Instanz auf. Der Mann habe nur seine Arbeit getan, die er in jedem anderen Umfeld auch verrichtet hätte.
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