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Ermittlungen um IC-Panne bei Bremen

■ Staatsanwaltschaft sieht „konkrete Gefährdung“ des Verkehrs

Bei der Intercity-Panne in Bremen ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu einer „konkreten Gefährdung“ des Bahnverkehrs durch den beschädigten Wagen gekommen. Es hätten vier Bolzen gefehlt, die als „sicherheitsrelevantes Teil am Drehgestell“ einzustufen seien. Der Zug sei nach den bisherigen Erkenntnissen ins Schlingern geraten. „Damit ist die Gefahr eingetreten.“ Deshalb habe die Behörde inzwischen Ermittlungen aufgenommen. Die Bahn hatte bislang stets erklärt, die Gefahr einer Waggonentgleisung habe zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Nach dem vorläufigen Bericht des Eisenbahnbundesamtes fehlten nicht nur vier Bolzen an dem am 18. Februar im Bremer Hauptbahnhof sichergestellten Wagen des IC 803 von Westerland nach Karlsruhe. Nicht vorhanden waren laut Staatsanwaltschaft vier dazugehörige Unterlegscheiben und eine schwere Lochplatte. „Nicht auszudenken, wenn dieses Teil einen Menschen getroffen hätte“, hieß es.

Die ermittelnden Beamten stellten ferner weitere zehn „nicht richtig festgezogene Bolzen“ und Wärmerisse an einer Bremsscheibe fest, wobei ein Riß „fast durchgängig“ war. An einem anderen Drehgestell wurde eine angerissene Feder entdeckt. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft sollen die Teile ausgebaut werden. dpa

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