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Stromkonzerne geben keine Ruhe

■ Vor der Bundestagsabstimmung zur Steuerreform drohen die Unternehmen mit Arbeitsplatzabbau und Flucht ins Ausland

Berlin (taz) – Die „technischen Probleme“ waren schnell beseitigt. Nach einer Panne am Montag hatte die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Christine Scheel (Grüne), gestern sämtliche Mitglieder noch einmal zusammenrufen müssen, um ihnen den wirklich endgültigen und vollständigen Entwurf zum Steuerentlastungsgesetz vorzulegen. Mit den bei der ersten Abstimmung fehlenden Tabellen und einigen zunächst „verlorengegangenen“ Wörtern mehr passierte die Steuerreform den Ausschuß dann doch noch. Der Bundestag kann nun morgen wie geplant abstimmen.

Weniger leicht werden die inhaltlichen Probleme zu lösen sein, die die Stromversorger und die Versicherungswirtschaft mit den geplanten Einschränkungen bei den steuerfreien Rückstellungen haben. „Wenn die gewinnbringend aufgelöst werden, wird uns Liquidität entzogen“, erklärten Vertreter der ostdeutschen Braunkohleförderer Mibrag und Laubag sowie des Stromkonzerns Veag. Zusammen rechne man mit einer zusätzlichen Steuerbelastung von 800 Millionen Mark. Ihr Druckmittel: Die Anpassung des Ost-Strompreises an das niedrigere Westniveau, so Unternehmenssprecher, werde dann „weiter warten müssen“.

Der drittgrößte deutsche Energiekonzern Bayernwerk dagegen stimmte in die Drohungen seiner Mitstreiter Veba und RWE ein. Vorstandschef Otto Majewski sprach von Rationalisierung und Verlagerung ins Ausland. Damit würden in Deutschland nicht nur „mehrere tausend Arbeitsplätze“, sondern auch Steuereinnahmen wegfallen. Derzeit prüfe man das Gesetz und die Möglichkeit einer Verfassungsklage.

Ähnliche überlegungen gibt es in der RWE-Zentrale. Gegen die Verlängerung der Zeiträume für die Rückstellungen könne man vielleicht finanzgerichtlich vorgehen, sagte ein Sprecher der taz. Beim Abzinsungsgebot, das die Höhe der möglichen steuerlichen Rückstellungen um die zu erwartenden Zinsen und Zinseszinsen reduziert, könne man es wohl auf den Gang vor das Karlsruher Bundesverfassungsgericht ankommen lassen: Der „abrupte Bruch mit jahrzehntelanger steuerlicher Praxis“ widerspreche dem Vertrauensschutzgedanken.

Obwohl es vor der Abstimmung im Bundestag nun anders als bei den ebenfalls Sturm laufenden Versicherungen keinen Termin mehr mit dem Bundeskanzler gibt, hoffen die Unternehmen doch noch auf die „politische Einsicht“. „Bei den Energiekonsensgesprächen in der kommenden Woche stehen die Rückstellungsregelungen mit auf der Tagesordnung“, hieß es beim RWE. „Wenn das zu spät wäre, müßte man nicht mehr drüber reden.“ Beate Willms

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