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Gnadenfrist für libanesische Famile

■ Vorerst keine Abschiebung / Gerichtsentscheid nicht vor April

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen bescherte der im Dezember untergetauchten libanesischen Familie H. jetzt eine Gnadenfrist. Die obersten Verwal-tungsrichter ließen eine Beschwerde der Familie, die seit knapp zehn Jahren in Deutschland lebt, gegen ihre Abschiebung jetzt zu: Es gebe „ernsthafte Zweifel“ an der Richtigkeit eines Urteils des Verwaltungsgerichts, wonach die achtköpfige Familie hätte ausreisen müssen, hieß es. Der Leiter des Bremer Ausländeramtes, Dieter Trappmann, bestätigte gestern gegenüber der taz, man werde von weiteren Schritten gegen die Familie absehen, „bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist“.

Bevor das OVG aber über die Beschwerde der Familie gegen ihre Abschiebung entscheiden kann, muß die Bremer Innenbehörde den Richtern einen langen Fragenkatalog beantworten. Geprüft wird danach vor allem, ob die Familie nicht schon 1996 als Härtefall hätte anerkannt werden können. Auch will das Gericht feststellen, ob für die Familie, deren Asyl- und Asylfolgeanträge nach mehrjährigen Verfahren alle abgelehnt wurden, nicht eine andere Bleiberechtsregelung hätte angewendet werden müssen. Drei der sechs minderjährigen Kinder der Familie sind in Bremen geboren.

ede

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