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Sozialausschuß: Ein kleiner Sieg für die Behinderten

■ Koalition nimmt Kritik der Verbände an Entwurf für Landesgleichberechtigungsgesetz auf

Die Verantwortlichen im Abgeordnetenhaus scheinen aus dem Eklat gelernt zu haben: 20 RollstuhlfahrerInnen folgten gestern der Beratung des parlamentarischen Sozialausschusses über das Landesgleichberechtigungsgesetz für Behinderte — und das ganz ohne Probleme. Bei einer Anhörung zum gleichen Thema im Dezember wollten die Verantwortlichen mit Verweis auf die Rettungskapazitäten im Brandfall nur acht Rollifahrer in die Ausschußsitzung lassen. Das hatte zu massiven Protesten der Behindertenverbände geführt. „Wir werden auch künftig im Einzelfall Lösungen finden“, versprach gestern Parlamentspräsident Herwig Haase (CDU).

Auch im Ausschuß selbst ging es einen Schritt voran. CDU und SPD legten einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzesentwurf vor, der zahlreiche Kritikpunkte der Behindertenverbände aufgenommen hat. Zwei Knackpunkte dabei: Anders als in dem ursprünglichen Entwurf soll nun ein klares Diskriminierungsverbot im Gesetz verankert sein. Außerdem soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, das den Behindertenorganisationen in bestimmten Fällen ermöglicht, juristisch gegen Mißstände vorzugehen.

Sauer aber waren die Behindertenverbände, weil ihnen die Änderungsvorschläge der Koalition erst vor zwei Tagen zugegangen waren. „In so kurzer Zeit kann man doch nicht überprüfen, ob eine Formulierung juristisch wasserdicht ist“, kritisierte Martin Marquard vom Berliner Behindertenverband. Er sieht nach wie vor Verbesserungsbedarf, hält das Gesetz aber dennoch „für einen Schritt in die richtige Richtung“. „Es ist immerhin ein kleiner Schubs“, sagte Dietmar Volk von den Bündnisgrünen, „auch wenn ich gehofft habe, daß ein Ruck durch Berlin geht“.

Nach dem Sozialausschuß müssen nun noch der Hauptausschuß und das Parlament dem Gesetzentwurf zustimmen. Dann hat Berlin das bundesweit erste Landesgleichberechtigungsgesetz. Sabine am Orde

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