Rückgabeanspruch gescheitert

Karlsruhe (dpa) – Mehrere Erben enteigneter Juden sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Forderung nach Rückgabe zweier Grundstücke gescheitert. Die Richter in Karlsruhe nahmen die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Die Rückgabe des Grundbesitzes, der in der Nazizeit beschlagnahmt worden war, sei nach dem Vermögensgesetz von 1990 ausgeschlossen, teilte das Gericht gestern in Karslruhe mit. Grund: Die im Osten Berlins gelegenen Immobilien seien inzwischen zum Gemeingebrauch und zum Wohnungsbau genutzt worden. In diesem Punkt seien NS-Geschädigte nicht anders zu behandeln als Personen, die ihren Restitutionsanspruch auf Unrechtsmaßnahmen der DDR stützten, argumentierte das Gericht.