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Urteil gegen rechts

■ Rassistische Aufkleber: 33jähriger zu 3.600 Mark Geldstrafe verurteilt

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts hat gestern einen 33jährigen Sympathisanten der rechtsgerichteten Szene zu 3.600 Mark Geldstrafe verurteilt. Ihm war unter anderem die Verbreitung von Propagandamaterial einer verfassungswidrigen Organisation vorgeworfen worden.

Der Verurteilte, ein Firmenbote, hatte in seiner Wohnung über 300 Aufkleber mit zumeist ausländerfeindlichen Parolen unter dem Emblem der 1995 verbotenen Freiheitlichen Arbeiterpartei Deutschlands (FAP) aufbewahrt. Darüber hinaus fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung täuschend ähnlich nachgeahmte Abzeichen der Hitlerjugend.

Der Spandauer hat eigenen Angaben nach allerdings der rechten Szene mittlerweile den Rücken gekehrt. Auf Befragen des Gerichts hatte der Angeklagte aber Kontakte zu Führungspersonen des rechten Spektrums von Berlin- Brandenburg bis Mitte der 90er Jahre zugeben müssen. Nach der Wende hatte sich der Bote zunächst der NPD zugewandt und war später auch bei der inzwischen zerschlagenen „Kameradschaft Beusselkiez“. Der Angeklagte hatte sich darauf berufen, daß er die Aufkleber besorgt habe, als die FAP noch nicht verboten gewesen sei. dpa/taz

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