: Mit neuer Gesetzeshärte gegen Sprayer
■ CDU und FDP wollen, daß jede Graffiti-Malerei künftig als Sachbeschädigung gilt
Berlin (taz) - Wer Wände mit Farbe besprüht, soll nach dem Willen von CDU und FDP in Zukunft eine Straftat begehen. Der Bundestag hat am Donnerstag abend in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe der ehemaligen Regierungsparteien beraten. Sie sollen Jugendliche vom Graffiti-Sprühen abhalten. Bislang begeht nur der eine Sachbeschädigung, der eine Sache „beschädigt oder zerstört“. Jetzt soll der Gesetzestext durch das Wort „verunstalten“ erweitert werden.
Graffiti-Schmierereien lassen sich meist abwaschen und gelten daher nicht als Sachbeschädigung. Nach einer Gesetzesänderung würden notorischen Sprühern Geldstrafen drohen. Bislang müssen sie oft nur die Reinigung bezahlen.
60 Millionen Mark hat die Deutsche Bahn vergangenes Jahr bezahlt, um Graffiti von Bahnhofswänden und Zügen waschen zu lassen. Der Berliner Senat gab allein dafür 15 Millionen Mark aus. Weniger als die Hälfte der Fälle klärt die Polizei auf.
Das Land Berlin hat deshalb zusammen mit Bayern eine Gesetzesverschärfung entworfen, die denen von Union und FDP gleicht. Auch SPD-regierte Länder stimmten letzte Woche im Bundesrat für die Änderung. Die SPD-Fraktion im Bundestag sträubt sich aber. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Alfred Hartenbach, fürchtet, daß der schwammige Begriff des „Verunstaltens“ zu einer „uneinheitlichen Rechtsprechung“ führen könnte. Seine Partei werde nicht zustimmen. Auch der grüne Rechtsexperte Volker Beck hält den Begriff für „unpraktikabel“. „Das ist symbolische Gesetzgebung“, sagte Beck zur taz. Graffiti seien zwar „ärgerlich und strafwürdig“, die Verschärfung ändere aber nicht die sozialen Probleme der Jugendlichen.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Norbert Geis, verteidigte die Änderung. „Verunstalten“ beziehe sich eindeutig auf Fälle, in denen das Reinigen einen erheblichen Aufwand erfordere. Till Ottlitz
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