: Ausnahmetatbestand Bauwagen
Baupolitiker von SPD und GAL sind sich mit Senator Eugen Wagner einig: Bauwagenplätze sollen ausnahmsweise zugelassen werden ■ Von Elke Spanner
Das Leben im Bauwagen als Wohnform anzuerkennen, fordern die BewohnerInnen der rollenden Unterkünfte seit Jahren von der Politik. Am vergangenen Donnerstag nun verständigten sich Abgeordnete von SPD und GAL mit Bausenator Eugen Wagner (SPD) auf eine Änderung des Hamburger Wohnwagengesetzes. Danach soll das Leben im Bauwagen zwar weiterhin grundsätzlich verboten, ausnahmsweise aber befristet möglich sein. Am Dienstag werden die VerhandlungsführerInnen den Vorschlag ihren Fraktionen zum Beschluß vorlegen.
Vorher verraten sie keine Details. „Es ist zweifellos ein Kompromiß“, deutet GALier Martin Schmidt an. „Dieser Kompromiß hat aber beidseitiges Wohlgefallen gefunden“. Über Einzelheiten hätten die am Gespräch beteiligten jedoch Stillschweigen vereinbart, weil allen daran gelegen sei, ihren Vorschlag in Gesetzesform zu gießen. „Wir haben zu lange daran gesessen, um eine Lösung jetzt zu gefährden“, sagt auch die SPD-Abgeordnete Barbara Duden.
Daß das Wohnwagengesetz geändert werden soll und daß dabei nicht mehr als eine befristete Ausnahmeregelung herauskommen wird, vereinbarten die Regierungsfraktionen bereits 1997 in ihrem Koalitionsvertrag. „Ziel ist, das Wohnen in Bauwagen als befristeten Ausnahmetatbestand zu kennzeichnen“, heißt es dort, „so daß Ausnahmen vom generellen Verbot möglich sind, wenn die zuständige Behörde es erlaubt“. Diesem Ziel entspreche die nun getroffene Lösung, so Schmidt.
Im Koalitionsvertrag hatten die Fraktionen vereinbart, an die Gesetzesnovelle „pragmatisch“ heranzugehen. Der Pragmatismus erforderte seit vorigem November vier Treffen, weil die Vorstellungen weit auseinanderklafften. Zur Debatte stand etwa, ob allein die Möglichkeit der Ausnahme im Gesetz festgehalten, die konkreten Bedingungen hingegen Verträgen zwischen den BewohnerInnen und den Bezirksämtern überlassen werden sollen. Nun soll laut Schmidt im Gesetz stehen, „was sein darf und was nicht“.
In den vier Gesprächen seit November berieten die TeilnehmerInnen auch eingehend über die Zukunft der einzelnen Bauwagenplätze in Hamburg. Auch darüber herrsche nun „weitgehende Einigkeit“, so Schmidt. Bedeutsam dürfte die Gesetzesnovelle vor allem für die Bauwagen-BewohnerInnen werden, die zur Zeit noch auf dem Parkplatz Braun am Volkspark stehen. Dort waren sie im Herbst nach einer längeren Odyssee durch die Hamburger Bezirke gelandet. Vor wenigen Tagen sind sie vom Bezirksamt Altona aufgefordert worden, den Platz bis Mitte April zu räumen. Was man, laut Bezirksamtsleiter Uwe Hornauer, „nicht so aufgeregt sehen sollte“.
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