: Beigemixte Reklame vorerst erlaubt
Berlin (dpa/taz) – Der Nachrichtensender n-tv darf vorerst weiter Laufbandwerbung auf dem Bildschirm senden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat nach Angaben des Senders eine Beschwerde der Berliner Medienanstalt MABB zurückgewiesen. Bis zur Hauptsacheentscheidung könne n-tv nun seine umstrittene Werbepraxis fortsetzen, bei der in das Laufband mit Börsenkursen Werbebotschaften eingeblendet werden. Bei dem Streit geht es um die eigentlich vom Gesetz vorgeschriebene Trennung zwischen Werbung und normalem Programm. Dieses Gebot, befand die Medienaufsicht, verletze n-tv durch seine Praxis. Der Sender argumentierte, sein Börsenlaufband sei gar kein Programm, sondern ein sogenannter „Mediendienst“, für den andere gesetzliche Bestimmungen gelten. Die Medienanstalt hatte die sofortige Vollziehung des Verbotes von Laufbandwerbung gegen n-tv angeordnet. Gegen diese Sofortwirkung hatte der Sender vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt und damit erreicht, daß er erst einmal weiter Laufbandreklame senden durfte. Diese Entscheidung hat der Mitteilung zufolge das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt.
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