piwik no script img

Miethai & Co.Provisionslos

Verwalter als Makler  ■ Von Eve Raatschen

Nach Paragraph 2 des Wohungsvermittlungsgesetzes darf ein Makler, der gleichzeitig Verwalter der Wohnung ist, keine Vermittlergebühr/Provision verlangen. Haben MieterInnen bereits gezahlt, können sie in diesen Fällen nach Paragraph 5 des Wohnungsvermittlungsgesetzes die Rückzahlung der Provision verlangen.

Verwalter ist ein Makler aber nicht schon dann, wenn er bloße Nebenleistungen für den Vermieter ausführt, wie zum Beispiel das Unterschreiben des Mietvertrages für den Vermieter, das Entgegennehmen der Kaution und der ersten Miete, die Wohnungsabnahme und –übergabe.

Typische Verwaltertätigkeiten, die eine Provision ausschließen, sind dagegen das eigenverantwortliche Aushandeln des Mietvertrages oder die alleinige Entscheidung über die Auswahl der MieterInnen durch den Makler, die Durchführung von Mieterhöhungen, der Ausspruch von Kündigungen, das dauerhafte Einziehen der Miete, die Abrechnung der Nebenkosten oder Organisation von Mängelbeseitigung.

Die Provisionsforderung durch den Makler ist nur dann ausgeschlossen, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bereits Verwalter war beziehungsweise schon mit der zukünftigen Verwaltung beauftragt wurde. Übernimmt der Makler zu einem späteren Zeitpunkt nach Mietvertragsabschluß die Verwaltung der Wohnung, kann die Provision nicht zurückverlangt werden. MieterInnen müssen im Falle eines gerichtlichen Streits um die Rückforderung nachweisen können, daß der Makler bei Vertragsabschluß Verwaltertätigkeiten ausgeführt hat. Auch muß darauf geachtet werden, daß ein Anspruch auf Rückzahlung unberechtigter Provision nach vier Jahren verjährt.

Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,

Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen