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Mahnbescheide für Stadt

■ UKE-Strahlenskandal: Patientenanwalt Funke wirft Behörde Verzögerung vor

Verzögerungen bei der Schadensregulierung, nicht hinnehmbare Vergleichsangebote für die strahlengeschädigten Patientinnen und in einem Fall gar die Weigerung, einer Frau Schadensersatz zu zahlen: Die Liste der Vorwürfe gegen die Wissenschaftsbehörde im Zusammenhang mit dem Strahlenskandal an der UKE-Frauenklinik ist lang. Rechtsanwalt Wilhelm Funke, der die geschädigten Patientinnen vertritt, präsentierte die Aufstellung gestern und warf der Behörde vor, mit ihrem Verhalten treibe sie „strahlengeschädigte Frauen erneut in Gerichtsprozesse“.

Denn anstatt die Strahlenschäden „unbürokratisch und schnell zu regulieren“, wie im Koalitionsvertrag versprochen, komme die Stadt den „längst überfälligen Schadensersatzforderungen“ nicht nach. Er, Funke, sehe sich daher zu „Mahnbescheiden“ gezwungen. Auch bei 20 Unterleibskrebsfällen im Frühstadium, in denen die Behördenleitung noch im Januar öffentlich verkündet habe, sie wolle unverzüglich mit den geschädigten Patientinnen Vergleiche anstreben, würden nun Angebote unterbreitet, „die mit den gerichtlichen Vergleichsempfehlungen nicht in Einklang zu bringen sind“. Einer Patientin, die aufgrund ihrer Behandlung mit einer zum Therapiezeitpunkt veralteten Methode heute wegen Lähmungserscheinungen an ihren Rollstuhl gefesselt sei, wolle die Behörde zudem keine Mark Schadensersatz zahlen. Funke reichte deswegen Klage beim Landgericht Hamburg ein.

Die Behörde wies die Vorwürfe zurück. Es gebe keine Schadensregulierungsverzögerung. Vielmehr habe Funke selbst es versäumt, der Behörde zur Zahlung notwendige Belege beizubringen. Die Vergleichsverhandlungen mit den Unterleibskrebspatientinnen seien keineswegs abgeschlossen. Zudem sei die Patientin, für deren Schadensersatz die Behörde nicht aufkommen wolle, eine Privatpatientin und damit keine Kundin des Krankenhauses gewesen. Folglich fühle sich die Behörde nicht zuständig für Schadensersatz. hh

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