: ALDI unterliegt gegen Aldi
Die Aldi-Brüder der Supermarktkette können aufatmen. Ihr Name darf nicht mehr als Künstlername verwendet werden. Der Maler Mark Albrecht, der als 15jähriger von seinen Mitschülern „Aldi“ gerufen wurde und der den Namen sowohl in seinen Paß und Personalausweis als auch beim Berufsverband Bildender Künstler eintragen ließ, hatte im Sommer vergangenen Jahres einen Werkzyklus mit Porträts über eine Prostituierte ausgestellt, in dem er den Schriftzug „ALDI“ in großen schwarzen Lettern verwendete. Außerdem lag die Porträtserie als Gratispostkarte in Kneipen mehrerer deutscher Städte kostenlos aus. Nachdem er selbst die Aldi-Brüder von der Ausstellung und seiner Markenanmeldung in Kenntnis gesetzt hatte, hatten diese beim Landgericht Klage eingereicht (siehe taz v. 21. 9. 1998). Vor wenigen Tagen urteilte das Landgericht, daß Mark Albrecht den Künstlername „ALDI“ unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 500.000 Mark nicht mehr verwenden darf. Außerdem muß er die Markeneintragung beim Patentamt löschen. Mark Albrecht zu dem Urteil:“Damit ist meine Kunst in Deutschland verboten.“taz
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