: Schwerer Weg in den Beruf
■ Reicht BSHG-19-Stelle aus, um unbefristete Duldung zu bekommen? Iranerin kämpft, um im Wunschberuf zu arbeiten
Seit über acht Jahren lebt Manijeh Mozifian in Bremen. Daß sie für immer in Deutschland bleiben wird, daran gibt es keinen Zweifel. Trotzdem wird die gebürtige Iranerin seit Jahren von vielen Rechten ausgeschlossen. Der Grund liegt in ihrem offiziellen Aufenthaltsstatus; sie hat nur eine Aufenthaltsbefugnis. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis verweigert das Bremer Ausländeramt ihr. Mozifians Fürsprecher Djafar Khosravi, vom Rat der Iranischen Flüchtlinge in Bremen, bewertet das als reine „Schikane“.
Denn er kennt Iraner, die unter gleichen Voraussetzungen wie die jetzige Antragstellerin eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hätten. „Im selben Zimmer im Ausländeramt sogar, es war nur ein anderer Sachbearbeiter“, sagt er. Voraussetzung sei dabei jedesmal gewesen, daß die Antragsteller eine BSHG-19-Stelle hatten. „Und die hat Manijeh Mozifian doch seit einem halben Jahr.“
Der Leiter des Bremer Ausländeramtes, Dieter Trappmann, will dieser Argumentation nicht nachgeben. Möglicherweise müßten eben Gerichte die Frage klären, sagt er.
Strittig ist dabei seitens des Stadtamtes nicht, daß eine Ausländerin nach acht Jahren legalen Aufenthalts in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten kann. Strittig ist vielmehr, ob Manijeh Mozifian die Vorausssetzung erfüllt, indem sie ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder eigenem Vermögen bestreiten kann. „Das ist durch eine befristete, aus öffentlichen Mitteln finanzierte BSHG-Stelle meiner Ansicht nach nicht gegeben“, sagt dazu Trappmann. Entsprechendes hat das Stadtamt der Iranerin bereits schriftlich mitgeteilt. Die aber will nicht klein beigeben. Ihr Anwalt Hans-Georg Schumacher pocht jetzt auf Gleichbehandlung. Drei Fälle und drei Namen nennt er, in denen anders verfahren wurde. Das Bremer Ausländeramt widerspricht dem. Jetzt muß die Iranerin Manijeh Mozifian möglicherweise noch längere Zeit auf eine verbindliche Gerichtsentschei-dung warten.
Djafar Khosravi ärgert sich darüber. Damit habe Manijeh Mozifian, gelernte Erzieherin, die derzeit muttersprach-lichen Unterricht gibt, weiterhin keinen Anspruch auf Kindergeld. Auch könne sie derzeit nicht nach Niedersachsen umziehen oder eine Umschulung machen, listet er die Nachteile der jetzt erteilten Aufenthaltsbefugnis auf.
Dabei habe die einstige Asylbewerberin gezwungenermaßen lange von Sozialhilfe gelebt, nachdem sie das Bleiberecht durch eine sogenannte „Altfallregelung“ erhielt. Nun wolle sie beruflich endlich festen Boden unter die Füße bekommen und in den Gastronomiebereich umschulen, Köchin werden, oder Konditorin. Berufe also, die wegen der üblichen Arbeitszeiten nicht allzu nachgefragt sind. Mit diesem Ziel habe sie die BSHG-Stelle angenommen, „mit der sie finanziell schlechter dasteht als mit Sozialhilfe.“ Das berichtet Khosravi – der zugleich ankündigt: „Wir ziehen vor Gericht.“
ede
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