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Emssperrwerk – Klappe, die zweite

■ Neuer Antrag für Emssperrwerk-Bau liegt vor

Knapp teilte gestern die Bezirksregierung Weser-Ems das lange erwartete Ereignis mit. Ein neuer Antrag auf Sofortvollzug für den Bau des Emssperrwerks liege nun vor, teilte die Sprecherin der Bezirksregierung, Herma Heyken, gestern mit. Die Prüfung des Antrags wird mehrere Wochen dauern.

Dies ist der zweite Antrag auf Sofortvollzug des Baues eines Sperrwerkes in der Ems. Den ersten Antrag hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vor fünf Monaten auf Klagen von Naturschützern hin abgelehnt. Der Baustopp dauert weiter an. Offiziell dient das vermutlich 350 Millionen Mark teure Bauwerk dem Küstenschutz. Tatsächlich ermöglicht ein Emsstau der Papenburger Meyerwerft, Schiffe mit mehr als acht Metern Tiefgang durch die Ems an die Küste zu schleppen.

Wann an der Ems gebaut werden kann, ist völlig offen. Zunächst muß die Bezirksregierung den Antrag prüfen und möglicherweise ihren Planfeststellungsbeschluß „nachbessern“. Die Naturschutzverbände werden auch gegen den neuen Vollzugsantrag ihr Beteiligungsrecht nutzen. Außerdem liegen den Gerichten Klagen von mindestens 16 Sperrwerksgegnern vor. Die EU prüft zur Zeit, ob das Bauwerk unzulässig Naturschutz- oder Wettbewerbsbelange berührt.

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