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Lokalkoloratur

Während sich die GAL an weltpolitischen Fragen aufreibt, befassen sich Petra Brinkmann und ihre KollegInnen von der SPD-Fraktion mit dem Nächstliegenden: dem Hund vor der Haustür und seinem Haufen. Vorbild ist die GefHuVoNRW, sprich die „Gefährliche-Hunde-Verordnung NRW“, kurz für: „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zucht, die Ausbildung, das Abrichten und das Halten gefährlicher Hunde aus Nordrhein-Westfalen“. Sie definiert, wer als Schweinehund zu gelten hat, und sieht einen Führerschein für HundehalterInnen vor. Der Senat soll überdies für einen Zwang zur Beseitigung von Hundekot und zur „Haftpflichtversicherung für Hunde“ sorgen. Das wird nötig sein, denn ganz will es sich die SPD-Fraktion mit den Herrchens und Frauchens nicht verderben: Hunde sollen „in allen öffentlichen Verkehrsmitteln an einer höchstens 2 m langen Leine zu führen“ sein. Ein wenig Auslauf braucht schließlich auch ein Stadthund, um seinem Jagdinstinkt zu frönen. knö

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