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Gütliche Einigung im Strahlenskandal

■ Wissenschaftsbehörde zahlt nun doch Schmerzensgeld an 16 Patientinnen

In einem Teilbereich des Strahlenskandals am Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) ist gestern eine „gütliche Einigung“ erzielt worden. Die Stadt wird 16 geschädigten Patientinnen Schmerzensgeld zahlen und für Folgeschäden aufkommen. Der Anwalt der Patientinnen, Wilhelm Funke, und die für das UKE zuständige Wissenschaftsbehörde „begrüßten“ gestern den erzielten Vergleich.

Er gilt für 16 Patientinnen, die in den 80er Jahren in der Uniklinik wegen Unterleibskrebs im Frühstadium behandelt werden sollten, wegen falscher Strahlentherapie aber bleibende Schäden erlitten. Je nach Schweregrad der Schädigungen zahlt die Wissenschaftsbehörde zwischen 29.000 und 84.000 Mark Schmerzensgeld an die betroffenen Frauen. Zudem verpflichtet sie sich in dem geschlossenen Vergleich, für weitere materielle Belastungen, zum Beispiel Pflegehilfen oder Einkommensverluste, weitgehehend aufzukommen. In zwei Fällen übernimmt die Stadt zwei Drittel, in den anderen Fällen 80 Prozent der Schadenssummen.

Anwalt Funke geht davon aus, daß diese Zahlungen „wesentlich höher liegen werden als das Schmerzensgeld“, da sie bereits entstandene Kosten einschließen und der Zeitpunkt der erlittenen Schädigungen schon über zehn Jahre zurückliegt. Hinzu kämen eventuelle Regreßforderungen von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern an die Stadt.

Die Wissenschaftsbehörde vermag denn auch das Gesamtvolumen für die 16 Fälle noch nicht einzuschätzen. Bislang seien an 91 geschädigte Patientinnen insgesamt 10,4 Millionen Mark gezahlt worden, in weiteren 194 Fällen stehe eine Klärung noch aus, sagte Sigrun Nickel, Pressesprecherin von Senatorin Krista Sager (GAL). Die nun erzielte Einigung sei „ein gutes Ergebnis“, auch in den noch offenen Fällen werde die Behörde sich um „eine außergerichtliche Einigung bemühen“.

Dafür war allerdings juristischer Druck erforderlich. Das Landgericht Hamburg hatte im Januar nach dreijähriger Prozeßdauer über sechs „Musterfälle“ der Behörde „dringend nahegelegt“, durch Schmerzensgeldzahlungen eine „gütliche Einigung“ zu erzielen.

Sven-Michael Veit

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