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■ Rentenniveau sinkt dauerhaft
Die Eckpunkte für Riesters Rentenreform sollen ab dem Jahre 2.000 greifen. Dann wird die Rente für zwei Jahre nicht mehr automatisch an die Entwicklung der Nettolöhne angepaßt. Vielmehr sollen die Renten im Jahre 2.000 und im Jahre 2.001 nur noch in Höhe der Inflationsrate, also um etwa ein Prozent, steigen.
Würden die Renten wie gehabt automatisch mit den Nettolöhnen steigen, hätten die RentnerInnen pro Jahr drei bis vier Prozent mehr Ruhestandsgeld in der Tasche.
Vom Jahr 2.002 an sollen die Renten wieder nach der alten Formel, also im Gleichschritt mit den Nettolöhnen, steigen. Durch die Kappung in den kommenden zwei Jahren bleibt das Rentenniveau jedoch auf Dauer niedriger als zuvor .
Die Arbeitnehmer müssen zusätzlich privat vorsorgen. Ab dem Jahre 2.003 sollen sie erst 0,5 Prozent, ab dem Jahre 2.007 2,5 Prozent ihres Bruttogehaltes privat in Anleihen, Fonds oder Aktien anlegen. Wer schon privat mit Lebensversicherungen oder anderen Geldanlagen vorgesorgt hat, braucht diese 2,5 Prozent nicht mehr zusätzlich anzusparen.
Außerdem will Riester eine Mindestrente einführen. In den Genuß dieser Rente kommen Ruheständler, die Beiträge eingezahlt haben, deren Altersbezüge aber niedriger sind als das Sozialhilfeniveau. Die Mindestrente – in Höhe des Sozialhilfesatzes oder knapp darüber – würde von den Sozialversicherungsträgern ausgezahlt. Andere Alterseinkommen würden darauf angerechnet, die Kinder aber nicht zum Unterhalt herangezogen.
Riester will die Rentenbeiträge auf Dauer stabil halten, sie sollen bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen. Die Ökosteuer soll zur Finanzierung der Beitragssenkung herangezogen werden. BD
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