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Der Papst hat recht! ■ Von Richard Wagner
Warum die ganze Aufregung? Der Papst hat schließlich recht! Die katholischen Beratungsstellen können eigentlich keine Beratungsbescheinigung zum Schwangerschaftsabbruch ausstellen, weil es grundsätzlich ihrer kirchlichen Ideologie widerspricht. Aufgrund der Regelungen sollen die kirchlichen Beratungsstellen aber einen Staatsauftrag erfüllen, für den sie nicht geschaffen sind.
Wenn die deutschen Bischöfe heute und morgen in Würzburg den Inhalt des Briefes vom Oberhirten aus Rom erörtern, werden sie genau vor diesem Problem stehen: Der Paragraph 218 ist Staatsrecht und nicht Kirchenrecht. Er folgt nicht der religiösen Auffassung von Leben, sondern hat das Bürgerrecht der betroffenen Frauen zu regeln. Es kann nur ein fauler Kompromiß sein, den die Bischöfe in den nächsten zwei Tagen finden können. Ein Kompromiß, der am Ende keinem hilft.
Ehrlicher wäre da der Ausstieg. Daß die kirchlichen Beratungsstellen überhaupt als staatlich finanzierte Träger in Frage kommen, hat mit der in der Praxis unzureichenden Trennung von Kirche und Staat in Deutschland zu tun. Obwohl der Streit um die Vormacht zwischen Kirche und Staat bis auf das Mittelalter zurückgeht und längst zugunsten des Staats entschieden sein sollte, ist die Kirche weit davon entfernt sich als gesellschaftliche Institution unter anderen zu verstehen.
Ein moderner Staat, der die Rechte und Pflichten des Individuums garantiert, muß deshalb laizistisch sein. Seine Institutionen können nur dem Rechtsrahmen folgen und nicht Glaubensgrundsätzen. Glaubensgrundsätze im Staatsrecht begrenzen nicht nur die Freiheit des Individuums, sie schränken letzten Endes auch die Demokratie ein.
Von der unguten Verquickung zwischen Kirchenideologie und Staatsinteresse sind schließlich die Bürgerrechte betroffen. Die Kirche sollte daher auch aus der Beratung entlassen werden. Der Papst hat mit seiner Verweigerung völlig recht. Und die Beratung sollte dem Staat und den entsprechenden Institutionen der zivilen Gesellschaft überlassen werden.
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