Kommentar
: Selbstherrlich

■ Warum das Versprechen von Transparenz nichts mit Offenheit zu tun hat

Überzeugend ist das nicht. Aber es paßt zu der gewohnt selbstherrlichen Informationspolitik von Sozialsenatorin Karin Roth, Entscheidungen mal so beiläufig mitzuteilen. Aber auch die nur in rudimentärer Form.

Transparenz und Offenheit in allen Verfahren über die Vergabe von Aufträgen ihrer Behörde hatte Roth versprochen. Das mindeste, was eine tun sollte, die Nachfolgerin einer Senatorin ist, die über eine Filz-Affäre stolperte. Noch schöner wäre es, wenn dieser Anspruch auch umgesetzt würde. Doch dafür gibt es kein Indiz.

Die jetzt getroffene Auswahl von Trägern für sechs Hamburger Drogenhilfeeinrichtungen mag inhaltlich begründbar sein. Nachprüfen aber kann dies niemand, wenn die Unterlagen verschlossen bleiben.

Die Ängste von bewährten Trägervereinen, sie sollten durch das scheinbar demokratische Sieb eines Bewerbungsverfahrens geschüttelt werden, mögen übertrieben gewesen sein. Widerlegt aber wurden sie bislang nicht.

Der Anspruch der Bürgerschaft, vollständig informiert zu werden über Kriterien, Kosten und Konzepte, ist nur zu selbstverständlich nach den schlechten Erfahrungen mit der Mauschel-Hochburg BAGS. Diese Informationen zu versprechen, ist einfach.

Nur durch die lückenlose Offenlegung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens können die sattsam bekannten Verdächtigungen und Vorwürfe aus der Welt geschaffen werden. Das erneute Zögern der Senatorin, ihre Zusagen einzulösen, ist typisch. Es paßt zu ihrer selbstherrlichen Art. Sven-Michael Veit