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Sommerlicher Einkaufstraum

■  Senat kippt den Ladenschluß für große Teile der Innenstadt – doch nur bis November und für Güter zum baldigen Verbrauch. SPD-Arbeitssenatorin gibt Bedenken nur zu Protokoll

Die Geschäfte in der City dürfen künftig an Wochenenden im Sommer länger öffnen. Das hat gestern der Senat beschlossen. Die Regelung umfaßt jetzt unter anderem den Alexanderplatz, die Hakkeschen Höfe, den Gendarmenmarkt, das Nikolaiviertel, das Galerien- und Kneipenviertel an der Oranienburger Straße, die Friedrichstraße bis zum Checkpoint Charlie, die Straße Unter den Linden, den Potsdamer Platz, den Tiergarten, den Zoologischen Garten und den Kurfürstendamm. Dort können die Geschäfte von März bis Anfang November an jährlich 40 Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 19.00 Uhr und an vorangehenden Samstagen durchgehend bis 19.00 Uhr öffnen.

In der besonders zugelassenen Öffnungszeit dürfen allerdings nur Andenken, Badesachen, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Süß- und Tabakwaren, Blumen, Zeitungen, Milch und Milcherzeugnisse sowie Bedarfsartikel zum alsbaldigen Verbrauch verkauft werden. Bisher galt diese Regelung für elf Ausflugsgebiete. Neben der Ausweitung der Ausnahmeregelung im innerstädtischen Bereich sind neu auch die Ausflugsbereiche in Lübars, einem Teil von Waidmannslust und das Gebiet um den Britzer Garten hinzugekommen.

SPD-Arbeitssenatorin Gabriele Schöttler hat damit der Aufweichung ihrer eigenen Position zugestimmt. Anfang Mai hatte sich der Senat darauf verständigt, eine Bundesratsinitiative zur Liberalisierung des Ladenschlusses einzubringen, den Sonntag aber grundsätzlich als geschlossenen Tag beizubehalten. Schöttler, gestern auf verlorenem Posten, gab ihre Bedenken zu Protokoll und ließ den Senatsbeschluß passieren.

Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) wurde konkreter: Sie forderte die für den Ladenschluß zuständige Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) auf, bei den Sonderöffnungszeiten verstärkt die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen zu kontrollieren.

taz/ADN

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