: Getarnter Sieg
■ „Rettet das Elbufer“ erreicht Beschleunigung von Bürgerbegehren
Die Interpretationen könnten unterschiedlicher kaum sein: „Sieg für die Bürgerinitiative Rettet das Elbufer!' trompetete gestern deren Pressesprecher Marcus Hiller. „Holzhafeninitiative verliert vor Gericht“ frohlockte hingegen das Bezirksamt Altona.
Die Initiative hatte beim Verwaltungsgericht beantragt, das Bezirksamt möge bis zum 30. Juni das Zustandekommen des Bürgerbegehrens feststellen. Hiller & Co. hatten befürchtet, andernfalls könnte die Sperrwirkung des Begehrens am 1. Juli ablaufen.
Die Organe des Bezirksamtes hätten dann vollendete Tatsachen schaffen können, die dem Bürgerbegehren zuwiderlaufen. Am Mittwoch abend entschied das Verwaltungsgericht, daß mit der Abgabe der letzten Unterschriften am 3. Juni die dreimonatige Sperrfrist neu begonnen hat.
Obwohl die Ini ihren Anspruch auf einstweilige Anordnung für die Anerkennung „nicht glaubhaft machen konnte“, so das Gericht, hat die Initiative in der Tat einen taktischen Sieg errungen: In der Urteilsbegründung wird festgelegt, daß das Bezirksamt bis zum 3. August – zwei Monate nach Abgabe der Unterschriften – die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Gültigkeit der Unterschriften geprüft haben muß. Die Ini hatte befürchtet, das Bezirksamt werde sich damit bis zum 3. Dezember Zeit lassen und danach weitere vier Monate bis zum Bürgerentscheid verstreichen lassen.
Eine solche Verzögerung, befürchtete die Ini, hätte dem Senat ein Argument gegen das Bürgerbegehren geliefert: Man könne den Investor Büll & Liedtke, der sich beim Holzhafen sehr entgegenkommend gezeigt habe, nicht in eine weitere Warteschleife schicken, hatte der grüne Stadtentwicklungssenator Willfried Maier angekündigt. Nach sechs Jahren Verhandlungen drohten der Stadt Schadensersatzforderungen vom Investor.
Nach Ansicht des Vereins „Mehr Demokratie“ muß nun nach dem Gerichtsbeschluß bis spätestens 3. Dezember diesen Jahres ein Bürgerentscheid stattfinden. Da ein Bürgerschaftsbeschluß kaum früher zu erwarten ist, so Hiller, lasse sich das Übergehen des Bezirkes dann nicht mehr rechtfertigen und müsse zurückgenommen werden.
Gernot Knödler
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