Folgenlose Petition

■ Einem politisch engagierten jungen Kurden droht Abschiebung in die Türkei

Seit fünf Jahren lebt der Kurde Ahmet Karakas in Deutschland. Als politischer Flüchtling war er 1991 eingereist. Der 17jährige besuchte hier die Schule und begann eine Ausbildung zum Metallbauer. Da sein Asylantrag abgelehnt worden war, soll er am 28. Dezember laut Information der „Arbeitsgemeinschaft Internationaler Jugendverbände“ (AGIJ) abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde konnte diesen Termin gestern noch nicht bestätigen.

Da er sich auch in Deutschland politisch engagierte, schätzt die AGIJ, eine Dachorganisation ausländischer Jugendverbände, seine Lage als besonders bedrohlich ein. Ahmet Karakas ist seit 1991 Mitglied im Hamburger Jugendkomitee „Komciwan“ (Kurdistan). Als Vorstandsmitglied setzte er sich für eine verbesserte Lebenssituation für Kurden sowohl in Hamburg als auch in der Türkei ein. Im November 1995 nahm der 17jährige auch am Hungerstreik in der Paulskirche teil, mit dem „Komciwan“ gegen die Inhaftierung Ibrahim Aksoys, Präsident der Oppositionspartei DDP, demonstrierte. Die Ausländerbehörde müsse wissen, daß es für Kurden in der Türkei keine inländischen Fluchtmöglichkeiten gebe, heißt es in einer AGIJ-Stellungnahme. „Wir müssen uns an die Vorgaben des Bundesamts halten“, rechtfertigt sich der Behördensprecher Norbert Smekal.

Dem Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen wirft die AGIJ dagegen vor, es habe Ahmet Karakas bei der Anhörung zum Asylfolgeantrag verwehrt, wichtige Beweise beizubringen. Auch sei ihm telefonischer Kontakt zur Anwältin untersagt worden.

Im August hatte der Kurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Da diese aber keine aufschiebende Wirkung hat, wollte er mit einer Petition seine Duldung bis zur Entscheidung erreichen. Der Petitionsausschuß der Bürgerschaft lehnte die Eingabe ab. paf