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Rechtsstreit um Finanzausgleich

■ Bremer Befangenheitsantrag gegen Richter Kirchhof abgelehnt

Karlsruhe (ap) – Das Bundesverfassungsgericht wird im September in seiner üblichen Besetzung über den Länderfinanzausgleich verhandeln. Der Zweite Senat des obersten Gerichts in Karlsruhe wies in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung den Befangenheitsantrag der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen Verfassungsrichter Paul Kirchhof einstimmig zurück. Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters seien unbegründet, heißt es in der Erklärung.

Die drei Nehmerländer in dem Finanzausgleich hatten Kirchhof abgelehnt, weil er 1981 als Professor für Baden-Württemberg ein Gutachten zum damaligen Länderfinanzausgleich erstellt hatte. Zwei Jahre später vertrat er das Bundesland als Prozeßvertreter vor dem Bundesverfassungsgericht. Inzwischen ist Kirchhof als Richter in Karlsruhe für Klagen gegen den Finanzausgleich zuständig und auch Berichterstatter im anhängigen Verfahren.

Im September soll über die Klage der Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen den Finanzausgleich in Karlsruhe verhandelt werden. Sie fühlen sich zugunsten der ärmeren Länder benachteiligt.

Die Ablehnung des Befangenheitsantrags begründen die Richterkollegen Kirchhofs damit, daß sein wissenschaftliches Gutachten 18 Jahre zurückliegt. Das lasse nicht den Schluß zu, daß Kirchhof jetzt den von Baden-Württemberg vertretenen verfassungsrechtlichen Standpunkt übernehme. Insbesondere gebe es keine Anhaltspunkte dafür, daß Kirchhof durch sein damaliges Gutachten die Stuttgarter Landesregierung zu der jetzigen Klage veranlaßt haben könnte. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvF 2/98)

Der Bremer Senat bedauert die einstimmige Entscheidung der Verfassungsrichter. „Der Schein eines unfairen Verfahrens ist damit nicht ausgeräumt worden“, erklärte Bürgermeister Henning Scherf. ap

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