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Unerhört telefonieren

■ Hamburg begrüßt BVG-Entscheidung zur Fernmeldeüberwachung durch BND

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hans-Hermann Schrader hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Überwachung des internationalen Fernmeldeverkehrs einzuschränken. Nach der Einstweiligen Anordnung vor vier Jahren aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von Prof. Michael Köhler von der Universität Hamburg sei damit der Datenschutz für die Bürger verbessert worden, sagte Schrader gestern.

Nach dem Urteil vom Mittwoch darf der BND den drahtlosen internationalen Fernmeldeverkehr weiterhin abhören. Das Bundesverfassungsgericht billigte die 1994 erweiterten Befugnisse der Pullacher Behörde im Grundsatz, erklärte sie allerdings in Teilen für verfassungswidrig. So darf die Behörde „Zufallsfunde“ über geplante oder begangene Straftaten nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen an die Polizei weitergeben (ausführlicher Bericht Seite 1). Der Gesetzgeber muß nun bis zum 20. Juni 2001 eine Neuregelung treffen.

Schrader hatte kritisiert, daß Bürger mit Auslandskontakten ständig eine Überwachung durch den BND befürchten mußten. Diese Regelung habe Lauschangriffe ohne rechtswidriges Verhalten der Betroffenen ermöglicht.

Auf Initiative Hamburgs werden am Donnerstag die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zu der BVG-Entscheidung eine gemeinsame Entschließung verabschieden und veröffentlichen, kündigte Schrader an. lno

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