Miethai & Co: Schreib ein!
■ Wie Post zum Vermieter gelangt Von Eve Raatschen
Im letzten Miethai ging es um das Fax als Zugangsnachweis für Schreiben an den Vermieter. Wie sieht es mit Einschreiben aus?
Der Empfangsbeleg, den die Post bei einem einfachen Einschreiben ausstellt, ist kein Beweis dafür, daß das Schreiben auch angekommen ist. Sicherer ist das Einschreiben mit Rückschein, da der Empfänger dann den Erhalt eines Briefes auf einer Karte quittieren muß. Anschließend schickt die Post diese Karte an den Absender zurück. Das Einschreiben muß jedoch rechtzeitig losgeschickt werden. Ist der Empfänger nicht zu Hause, erhält er eine Benachrichtigung. Erst an dem Tag, an dem der Empfänger den Brief dann beim Postamt abholt, gilt das Einschreiben als zugestellt. Ist der Empfänger im Urlaub, so kann es sein, daß das Einschreiben nicht innerhalb von sieben Tagen abgeholt wird und die Zustellung damit scheitert.
Muß ein Vermieter aus bestimmten Gründen mit einem Schreiben rechnen oder handelt es sich um einen Großvermieter, so wird erwartet, daß auch bei Abwesenheit die reibungslose Postzustellung funktioniert. Wird in einem solchen Fall ein Einschreiben nicht rechtzeitig abgeholt, so gilt es dennoch als angekommen. Ebenfalls als zugestellt gelten Schreiben, deren Annahme unberechtigt vom Empfänger verweigert wird.
Neu ist die Zustellung per Einwurfeinschreiben: Das Einschreiben wird vom Postzusteller in den Briefkasten des Empfängers geworfen. Der Zusteller läßt das Einwerfen bei der Post registrieren. Von dort kann der Absender sich den Einwurf dann schriftlich bestätigen lassen. Ob Gerichte diese Bestätigung als Zugangsnachweis anerkennen werden, ist nicht gesichert. Kommt es, etwa im Falle einer Kündigung, entscheidend darauf an, zu beweisen, wann und ob das Schreiben den Vermieter erreicht hat, sollten MieterInnen sich vorerst nicht auf das Einwurfeinschreiben verlassen. Sicher und auch billiger – wenn auch manchmal aufwendiger – ist es, ein wichtiges Schreiben persönlich und zusammen mit einem Zeugen beim Vermieter abzugeben.
Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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