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Parallelen zu NRW

■ Fünf-Prozent-Hürde weiter im Visier

Eine erste Stellungnahme des Gutachters stimmt den Landesvorsitzenden der AfB Hartmut Frensel recht optimistisch: Demnach gebe es in Sachen Fünf-Prozent-Hürde sehr wohl Parallelen zu NRW. Bei der Änderung des bremischen Wahlgesetztes 1996 hätte es eine Überprüfung der Sperrklausel geben müssen.

Deswegen hatte die AfB Einspruch gegen die Wahl zur Bürgerschaft eingelegt. „Das war richtig so“, erklärt Frensel: Nachdem seine Partei nur zwei Prozent erhalten hatte, bestehe für die AfB ein „Rechtsschutzinteresse“. Aber um die Stadtverordnetenversammlung vom Landtag zu trennen, müßte in Bremen das Wahlgesetz „komplett umgebaut werden“. In Bremerhaven muß die AfB die Wahl erstmal abwarten. Im Vorfeld lasse sich nichts machen.

Auch die Grauen Panther hatten Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Allerdings war die Seniorenpartei nicht mal aufgestellt worden – Einspruch könnten die gar nicht einlegen, sagt der Wahlleiter. pipe

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