Gericht entscheidet über Flughafen-Privatisierung

■ Kläger bemängeln personelle Verflechtungen zwischen den Altgesellschaftern des Flughafens und der Firma Hochtief, die den neuen Großflughafen bauen soll

Heute wird es spannend für die Verantwortlichen im Senat und bei der Betreibergesellschaft des künftigen Großflughafes Berlin-Brandenburg International (BBI). Denn am Nachmittag wird das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) sein Urteil darüber fällen, ob es bei der Privatisierung der Berliner Flughäfen und der Auftragsvergabe für den milliardenschweren Bau des Großflughafens zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Mit dem Verfahren will die ehemalige Bonner IVG Holding AG verhindern, dass der Zuschlag an ein konkurrierendes Konsortium um den Essener Baukonzern Hochtief AG rechtswirksam wird. Sollten die Richter dem Unternehmen Recht geben oder auch nur eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof anordnen, droht der Zeitplan für den Bau des Milliardenprojekts gründlich durcheinander zu kommen.

Im März hatten der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin als Gesellschafter der hoch verschuldeten Berlin-Brandenburg Flughafenholding (BBF) den Verkauf dieser Gesellschaft an ein Konsortium um Hochtief beschlossen. An den Erwerb der BBF ist der Auftrag zum Bau des rund sieben Milliarden Mark teuren Großflughafens und der Auftrag zu dessen Betrieb über eine Dauer von 50 Jahren gekoppelt. Diesen Zuschlag wollte auch die inzwischen umbenannte IVG erhalten. Sie scheiterte indes mit ihren Einwänden gegen die Privatisierungsentscheidung vor dem Vergabeausschuss des Brandenburger Wirtschaftsministeriums. Als letztes Rechtsmittel dagegen war die Beschwerde beim OLG möglich.

Die Anwälte des Beschwerdeführers bemängelten am vergangenen Dienstag in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG, es gebe mehrere unstatthafte personelle Verflechtungen zwischen den Altgesellschaftern des Flughafens und Hochtief. Zudem entspreche das Hochtief-Konzept nicht den Anforderungen. AFP