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Flughafengebühr wird aufgeschoben

Die drei Gesellschafter der Flughafenholding BBF – Berlin, Brandenburg und der Bund – treten heute zu einer entscheidenden Sitzung zusammen. Auf dem Prüfstand stehen nach einem Gerichtsurteil zur geplanten Privatisierung des Flughafens Schönefeld auch einige der BBF-Beraterfirmen. Vor zehn Tagen hatte das Oberlandesgericht Brandenburg wegen vier Verfahrensfehlern eine Wiederholung der Bieterverhandlungen angeordnet. Dadurch war u.a. das Rechtsanwaltsbüro WCP in die Kritik geraten, das die BBF berät.

Das Urteil hat auch zur Folge, dass die geplante Flughafengebühr von 16,80 Mark pro Fluggast bis auf weiteres ausgesetzt werden muss. Ursprünglich war geplant, dass jeder abfliegende Fahrgast die Gebühr ab dem 1. November 1999 entrichtet. Die umstrittene Gebühr soll rund 1,4 Milliarden Mark zur Finanzierung des 6-Milliarden-Projektes beitragen. Berlin, Brandenburg und der Bund wollen von der Gebühr nicht abrücken. Sie kann aber nur erhoben werden, wenn ein Investorenkonzept feststeht. Die Frankfurter Flughafen AG (FAG) hat gestern bei ihrer Aufsichtsratssitzung ihr Interesse am Bau und Betrieb des künftigen Flughafens Schönefeld bekräftigt. Die FAG gehört zum Hochtief-Konsortium, das ursprünglich den Zuschlag erhalten hatte. taz

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