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Schleswag beugt sich Gericht

Im Streit um den Anschluss einer Windkraftanlage hat das Landgericht Itzehoe gegen den schleswig- holsteinischen Energieversorger Schleswag ein Zwangsgeld von 30.000 Mark verhängt. Alternativ dazu drohe einem Vorstandsmitglied zehn Tage Zwangshaft, berichtete das Flensburger Tageblatt am Wochenende.

Das Gericht will mit diesem Beschluss das Unternehmen zwingen, die Windkraftanlage eines Bauern in Kronprinzenkoog (Kreis Dithmarschen) an das Stromnetz anzuschließen. Der Energieversorger hatte sich trotz eines entsprechenden Gerichtsurteils vom Herbst 1998 bislang dagegen gesträubt. Am vergangenen Donnerstag habe das Unternehmen nun eingelenkt, berichtet das Flensburger Tageblatt weiter, wolle aber nach eigenen Angaben gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.

Die Richter, so die Zeitung weiter, werfen dem Unternehmen vor, das Urteil aus dem Jahr 1998 zu ignorieren und mit Scheinargumenten den Anschluss der Windkraftanlage zu verhindern.

Das Energieunternehmen Schleswag hält die Einspeisung von Windstrom in ihr Netz wegen der dadurch entstehenden Mehrkosten für rechtswidrig. Denn das Stromeinspeisungsgesetz verpflichtet alle Energieversorger, Windmüllern über dem Markt liegende Vergütungen zu zahlen. dpa

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