Gericht verweigert NS-Opfer Prozesshilfe

Hamburg (AP) – Das Hamburger Landgericht hat einem ehemaligen Zwangsarbeiter die Gewährung von Prozesskostenbeihilfe verweigert, weil die Richter keine Erfolgsaussichten für die Klage sahen. Der polnische Bürger hatte Prozesskostenhilfe beantragt, weil er von 1942 bis 1944 als Zwangsarbeiter eingesetzt war. Er wollte gegen den Betrieb klagen. Das Gericht lehnte ab, weil die Klage wegen der abgelaufenen Verjährungsfrist keine Erfolgsaussichten habe.