piwik no script img

Kein Nationalpark Elbtalaue

■ Bundesverwaltungsgericht: Menschen haben das Gebiet geprägt

Berlin (AFP) – Das niedersächsische Projekt Nationalpark Elbtalaue ist endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Berlin wies gestern eine Beschwerde der Landesregierung im Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg zurück. Das OVG hatte am 22. Februar die Nationalparkverordnung für nichtig erklärt und gleichzeitig eine Revision ausgeschlossen. Die Beschwerde richtete sich gegen die Entscheidung, eine Revision nicht zuzulassen (AZ: BVerwG 6 BN 1 99).

Das OVG hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Nationalparkverordnung nicht mit dem niedersächsischen Naturschutzgesetz vereinbar sei. Das für den Nationalpark vorgesehene Gebiet zwischen Lauenburg und Schnackenburg (10.900 Hektar) befinde sich nicht in einem von Menschen nicht beeinflussten Zustand. Mehr als 40 Prozent würden landwirtschaftlich genutzt, die Elbe sei eine Bundeswasserstraße und seit über 100 Jahren immer wieder ausgebaut worden, im Laufe von Jahrhunderten seien umfangreiche Deichbauten und Entwässerungen erfolgt. In dem unter Schutz gestellten Gebiet befänden sich neben Straßen, Wegen und Parkplätzen auch Siedlungen, Häfen sowie Klärteiche.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen