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Grünes Fifty-Fifty bei Amt und Mandat

■ Vorstandskommission legt Vorschläge zur Parteireform vor. Fischer-Plan vom Tisch

Berlin (taz) – Es wird für den bündnisgrünen Bundesvorstand nicht leicht werden, das im März den Delegierten des Parteitags zu vermitteln: In Zukunft sollen auch Abgeordnete und MinisterInnen Spitzenämter in der Partei übernehmen dürfen.

Die alten Strukturen haben sich als ineffektiv für die Arbeit der Partei erwiesen. Deshalb hat der Bundesvorstand eine Kommission eingesetzt, die nun ihre Vorschläge für eine Reform der Partei vorgelegt hat. Was herauskam, ist ein typisch grüner Kompromiss. Für die künftige Vereinbarkeit von Amt und Mandat schlägt die Kommission drei Varianten vor. Nummer eins: Die Hälfte der Mitglieder des künftigen Bundesvorstandes kann gleichzeitig ein Mandat innehaben. Nummer zwei: Alle dürfen. Nummer drei: Die Hälfte der Mitglieder des Bundesvorstandes, aber nur eineR der beiden Vorsitzenden darf.

Mitte Oktober müssen nun die etwa hundert Delegierten des Kleinen Parteitages entscheiden, welche Variante sie dem Parteitag im März vorschlagen. Voraussichtlich wird die uneingeschränkte Vereinbarkeit von Amt und Mandat keine Chance haben. Das Fifty-fifty-Modell wird sich durchsetzen. Vorstandssprecherin Antje Radcke hält es für machbar, dass nur eineR der beiden Vorsitzenden ein Mandat innehaben darf: Wenn der eine zum Beispiel ein Landtagsmandat habe und die andere eine bundesweit bekannte Persönlichkeit sei, könnten sie gut zusammenpassen. Sie schließt nicht aus, dass die „bundesweit bekannte“ Vorsitzende Antje Radcke heißen könnte. Die Realos wollen jedoch lieber zwei MandatsträgerInnen als Vorsitzende durchsetzen. Antje Radcke sieht eine Aufwertung des Bundesvorstandes darin, dass die beiden SprecherInnen in Zukunft Vorsitzende heißen und zwei StellvertreterInnen bekommen sollen.

Der Bundesvorstand hat sich zudem darauf geeinigt, dass der 30 Mitglieder umfassende Parteirat abgeschafft und durch ein Präsidium ersetzt werden soll. Dieses Gremium soll effektiver arbeiten als der Parteirat und mehr entscheiden dürfen. Neben dem Bundesvorstand sollen die Spitzen der Bundestagsfraktion, die grünen BundesministerInnen und acht VertreterInnen aus den Ländern dazugehören.

Eine radikale Reform, wie sie Joschka Fischer gewollt hatte (ein Vorsitzender, ein Generalsekretär zusätzlich zum Geschäftsführer und die generelle Vereinbarkeit von Amt und Mandat), ist inzwischen vom Tisch. Fischer hat sich damit abgefunden, dass seine Grünen zumindest vorerst ihre Doppelspitze behalten werden.

Tina Stadlmayer

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