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■ Kleines Fundraising-ABC in Stichworten
Akquise: In Zeiten zunehmender Sparpolitik des Staates sind gemeinnützige Organisationen mehr denn je gezwungen, um Drittmittel zu werben, damit ihre Projekte überleben können. Betriebsausgaben: Sponsoringgelder sind für Unternehmen Betriebsausgaben, die keiner Obergrenze unterliegen. Betteln: Fundraising ist nicht betteln, sondern eine wichtige soziale Aufgabe. Bußgelder: Gemeinnützige Organisationen können Bußgelder empfangen. Dafür ist die Aufnahme in die Liste der empfangsberechtigten gemeinnützigen Organisationen bei den zuweisenden Gerichten notwendig. Corporate identity: Für ein Unternehmen ist es wichtig, dass sich die Mitarbeiter mit der „Firmenphilosophie“ identifizieren. Die Stärkung der „corporate identity“ kann unter anderem durch ein Sponsoring-Engagement des Betriebes erreicht werden. Danke: Das wichtigste Wort beim Fundraising. Dritter Sektor: Auch Non-Profit-Sektor genannt (siehe NPO). Erbschaftsmarketing: Gemeinnützige Organisationen bemühen sich in den letzten Jahren verstärkt, bei Testamenten berücksichtigt zu werden. Finanzamt: Der alle drei Jahre zu erneuernde Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes für Körperschaften zum Nachweis der Gemeinnützigkeit ist die Voraussetzung, Bußgelder und Spenden zu empfangen. Englischen und heißt wörtlich „Geldbeschaffung“. Tatsächlich ist es jedoch nicht darauf zu reduzieren. Gegenleistung: Sponsoring ist immer an Gegenleistungen der empfangenden Organisation gebunden und gibt dem Sponsor Gelegenheit, für sich und seine Produkte zu werben, unter Umständen auch neue Zielgruppen zu erreichen. Hilfe: Privatpersonen und Unternehmen können gemeinnützigen Organisationen helfen, Hilfe zu leisten, die ohne diese Unterstützung nicht möglich wäre. Know-how: Gemeinnützige Organisationen müssen ihr Know-how erweitern, um in Zeiten knapper Mittel professionell aufzutreten, Fundraising zu betreiben, konkurrenzfähig zu bleiben, damit sie im Wettbewerb um Spender und Sponsoren bestehen können. Kommunikation: Im Kontakt mit Förderern darf nicht die Zuwendung, sondern muss die Kommunikation im Vordergrund stehen. Leistung und Gegenleistung: Ein Sponsoringvertrag definiert die Leistung und Gegenleistung beider Vertragspartner für einen begrenzten Zeitraum. Marketing: Wer als Fundraiser tätig ist, muss über fundierte Marketingkenntnisse verfügen. Sponsoringaktivitäten unterliegen Marketingprinzipien. Nein: Das häufigste Wort im Fundraising. NPO (Non-Profit-Organisation): NPO sind Organisationen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und weder dem Staat noch der Privatwirtschaft zugeordnet sind. Privatperson: Ein Großteil aller Zuwendungen stammt von Privatpersonen. Deshalb gebührt ihnen besondere Aufmerksamkeit beim Einwerben von Spenden jeder Art (Geld-, Sach-, Zeitspenden, Know-how). Rechtsanwälte: Wenn es um die Zuweisung von Geldbußen geht, kann der Anwalt dem zuständigen Richter Vorschläge unterbreiten. Spenden: Einmalige, mehrmalige oder regelmäßige Zuwendungen ohne Gegenleistungen. Sponsoring: Sponsoring ist neben traditionellen Formen von Werbung und Marketing ein Kommunikationsinstrument für Unternehmen, um bestimmte – bestenfalls neue – Zielgruppen zu erreichen. Türöffner: Menschen, die über private oder berufliche Kontakte die Türen zu Förderern öffnen. Umweltsponsoring: Auch Öko-Sponsoring genannt. Sponsoring von Projekten aus dem Bereich Umwelt, Umweltschutz, Natur- und Tierschutz. Zeitspenden: Zuwendungen von Menschen, die ihre Zeit und ihr Know-how zur Verfügung stellen. Katrin Stegmüller
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