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Polizist entlastet Eid

■ Brandprozess: Angeklagter wies früh auf Übersetzungsfehler in Abhörprotokollen hin

Der im Kieler Prozess um den Brandanschlag auf die Lübecker Flüchtlingsunterkunft angeklagte Libanese Safwan Eid hat frühzeitig auf Übersetzungsfehler in Abhörprotokollen hingewiesen. Das bestätigte gestern ein als Zeuge vernommener Polizist vor dem Landgericht. Eids Gespräche mit Familienangehörigen waren im Lübe-cker Gefängnis abgehört worden. Nach der jüngsten Übersetzung durch zwei Sprachsachverständige hatte die Jugendkammer am Montag in einer Zwischenbilanz erklärt, dass die Bänder den Angeklagten in keiner Weise belasteten und er vermutlich freigesprochen werden würde (taz berichtete).

Der gestern vernommene Beamte sagte, Eid sei im Februar 1996 bei einer Vernehmung vorgehalten worden, bei einem Besuch seines Bruders im Lübecker Gefängnis gesagt zu haben: „Ich habe meine Fehler erkannt, ich weiß, was ich in dem Gebäude gemacht habe.“ Eid habe daraufhin nervös und ungehalten reagiert und erklärt, er habe lediglich gesagt: „Ich weiß, was ich in meinem Leben gemacht habe.“ Auch habe Eid darauf hingewiesen, dass er an einer anderen Stelle der Gespräche gesagt habe: „Was wäre gewesen, wenn ich gestorben wäre?“ Im Übersetzungsprotokoll der Polizei wurde der Satz dennoch mit „was passiert, wenn ich gestehe“ festgehalten. Auch vor dem Haftrichter hatte Eid betont, die Abhör-Cassetten seien „vielleicht falsch übersetzt worden“.

Wie die Polizeibeamten weiter schilderten, habe Eid in den damaligen Vernehmungen stets seine Unschuld beteuert. Der Satz „wir warn's“, den er in der Brandnacht zu einem Rettungssanitäter gesagt haben soll und der zu seiner Festnahme geführt hatte, ist laut Eids damaliger Aussage nie gefallen.

Am kommenden Montag soll die Verhandlung mit der Vernehmung eines Brand-Sachverständigen vom Kieler Landeskriminalamt fortgesetzt werden. lno

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