: Prozess gegen „Schrecken von Rahnsdorf“
Ein Bauhelfer, der eine Frau über Wochen in ein Kellerverlies gesperrt und sexuell missbraucht haben soll, muss sich von diesem Montag an vor dem Berliner Landgericht verantworten. Dem bereits 1971 als „Schrecken von Rahnsdorf“ bekannt gewordenen 49-Jährigen werden Vergewaltigung und Geiselnahme vorgeworfen. Er hatte eine 34-jährige Frau im vergangenen Februar auf offener Straße entführt und in den Folterkeller seines Einfamilienhauses geschleppt. Dort hielt er die Modedesignerin bis zu ihrer Befreiung im April wie eine Sklavin, vergewaltigte sie vielfach und drohte, sie umzubringen. Dass die Frau nach wochenlanger Qual und Angst befreit wurde, verdankte sie einem schweren Verkehrsunfall ihres Peinigers. Als der Mann im Krankenhaus lag, hörte eine Verwandte, die seinen Hund füttern wollte, die Klopfzeichen der Frau. Der Angeklagte legte kurz danach in der Haftklinik ein Geständnis ab. Neben einer langen Haftstrafe muss der Bauhelfer mit der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechnen. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen