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Prozess gegen „Schrecken von Rahnsdorf“

Ein Bauhelfer, der eine Frau über Wochen in ein Kellerverlies gesperrt und sexuell missbraucht haben soll, muss sich von diesem Montag an vor dem Berliner Landgericht verantworten. Dem bereits 1971 als „Schrecken von Rahnsdorf“ bekannt gewordenen 49-Jährigen werden Vergewaltigung und Geiselnahme vorgeworfen. Er hatte eine 34-jährige Frau im vergangenen Februar auf offener Straße entführt und in den Folterkeller seines Einfamilienhauses geschleppt. Dort hielt er die Modedesignerin bis zu ihrer Befreiung im April wie eine Sklavin, vergewaltigte sie vielfach und drohte, sie umzubringen. Dass die Frau nach wochenlanger Qual und Angst befreit wurde, verdankte sie einem schweren Verkehrsunfall ihres Peinigers. Als der Mann im Krankenhaus lag, hörte eine Verwandte, die seinen Hund füttern wollte, die Klopfzeichen der Frau. Der Angeklagte legte kurz danach in der Haftklinik ein Geständnis ab. Neben einer langen Haftstrafe muss der Bauhelfer mit der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechnen. dpa

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