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■ Der ABM-Vertrag: Grundstein der Rüstungskontrolle
Der ABM-Vertrag, den die USA und die Sowjetunion 1972 abgeschlossen haben, verbietet beiden Ländern, landesweite Raketenabwehrsysteme aufzubauen. Er ist das wohl wichtigste Abkommen, das in den Jahren des Kalten Krieges das Wettrüsten der Supermächte bremste, denn es schrieb die gegenseitige Verwundbarkeit durch Atomraketen fest: Wenn die USA oder die Sowjetunion ihre atomaren Interkontinentalraketen abgefeuert hätten, wäre ohne ein Abwehrsystem ein vernichtender nuklearer Gegenschlag garantiert gewesen.
Der ABM-Vertrag erlaubte lediglich ein lokales, auf festem Boden stationiertes Raketenabwehrsystem pro Land, außerdem Forschung und Entwicklung der notwendigen Technologie.
Unter Ronald Reagan unternahmen die USA mit der „Strategischen Verteidigungsinitiative“ (SDI), im Volksmund „Star Wars“ genannt, erstmals den Versuch, dieses Prinzip zu durchbrechen. Futuristische Satellitenwaffen mit Laserkanonen sollten feindliche Raketen schon außerhalb des US-Territoriums zerstören – das Konzept klang nach Hollywood, und es blieb auch Fiktion, denn weder die Technik noch die Kosten von Hunderten von Milliarden Dollar waren in den Griff zu bekommen.
Anfang des Jahres kündigte die Clinton-Regierung ihre Absicht an, den ABM-Vertrag zu modifizieren. Im März sprachen sich sowohl der Senat als auch das Repräsentantenhaus für ein Raketenabwehrsystem aus. Auch Clinton befürwortete das Vorhaben, sofern die drohenden Gefahren, die Kosten und die Auswirkungen auf die Abrüstungsverhandlungen mit Moskau geprüft würden. sf
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