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LehrerInnen müssen nicht alles sehen

Koblenz (dpa) – LehrerInnen haben bei einem Klassenfest keine umfassende Aufsichtspflicht. Das entschied jetzt das Koblenzer Oberlandesgericht. Das Gericht wies die Klage eines Sechsjährigen auf Schadensersatz ab. Bei einem von den Klasseneltern organisierten Fest war der Junge auf eine Torwand geklettert, die umstürzte. Bei dem Sturz brach sich das Kind den Oberschenkel. Die Eltern meinten, die Lehrerin habe ihre Obhutspflicht verletzt, sodass das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr für den Schaden aufkommen müsse. (Az.: 1 U 1654/96)

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