: LehrerInnen müssen nicht alles sehen
Koblenz (dpa) – LehrerInnen haben bei einem Klassenfest keine umfassende Aufsichtspflicht. Das entschied jetzt das Koblenzer Oberlandesgericht. Das Gericht wies die Klage eines Sechsjährigen auf Schadensersatz ab. Bei einem von den Klasseneltern organisierten Fest war der Junge auf eine Torwand geklettert, die umstürzte. Bei dem Sturz brach sich das Kind den Oberschenkel. Die Eltern meinten, die Lehrerin habe ihre Obhutspflicht verletzt, sodass das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr für den Schaden aufkommen müsse. (Az.: 1 U 1654/96)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen