: Basisförderung für Theatergruppen
Privatrechtlich organisierte Theater sowie Theaterguppen und Gruppen, die sich rhythmisch nach Musik auf der Bühne bewegen, können sich ab sofort bis 31. Januar 2000 um die Basisförderung für die Dauer eines Doppeljahres bewerben. Dabei geht es um Geldgaben für Projekte und Betriebskosten für die Spielstätten. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Empfehlung einer Jury und steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung für den Landeshaushalt in den entsprechenden Förderjahren. Nähere Informationen gibt es unter den Telefonnummern 90 22 87 51 und 90 22 87 52. ADN/ta*
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