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Neugestaltung der Rundfunkordnung?

Berlin/Hamburg (dpa/bb) – Ein vom Bundeswirtschaftsministerium bestelltes Expertengremium hat in einem Gutachten eine umfassende Neugestaltung der deutschen Rundfunkordnung gefordert. Die Medienordnung sei „von einem tiefen Misstrauen gegen die Leistungen des Wettbewerbs geprägt“, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse deshalb auf seine Kernaufgaben beschränkt und die privaten Anbieter von einem dichten Geflecht von Regulierungen befreit werden. ARD-Chef Peter Voß nannte das Gutachten „jenseits aller medienpolitischen Realität und ordnungspolitischen Vernunft“.

Die Experten empfehlen mehr Vertrauen in den Wettbewerb und das Kartellrecht. So würden viele überkommene Regulierungen überflüssig, Kartell-Missbrauchsaufsicht und -Fusionskontrolle reichten. ARD und II.DF sollten sich auf ihre Kernaufgaben beschränken: Die Förderung der Integration von Staat und Gesellschaft durch Pflege und Förderung der Einheit stiftenden Kultur. Tatsächlich verstricke sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Programmexpansion und Vermarktungsstrategien. Der Beirat schlägt die Beendigung der Werbealimentierung, die Orientierung der Gebührenpolitik an den legitimen Aufgaben sowie eine Teilprivatisierung von Anstalten vor.

Heftiger Widerspruch kam auch vom Vorsteher der Rundfunkkommission der Länder Kurt Beck (SPD). Das duale Rundfunksystem habe sich bewährt und dürfe nicht ausschließlich als Wirtschaftsgut bewertet werden. Gar keine Regulierung sei falsch, etwa hinsichtlich der Sicherung der geldwerten Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

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