Vor Gericht: Glimpflicher Ausgang
■ Verfahren gegen Bremerin wegen „Scheinehe“ wurde eingestellt
„Ich bin dabei.“ Mit diesen entscheidenden Worten setzte der Staatsanwalts-Referendar gestern einem beklemmenden Prozess ein Ende. Die Einstellung des Verfahrens wegen „Scheinehe“ war besiegelt. Die Angeklagte muss eine Geldstrafe in Höhe eines Monatslohns von 1.600 Mark zahlen, weil sie ihrem Mann mit falschen Angaben über die Ehegemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis verschafft hatte.
Zu dem Prozess war es gekommen, nachdem das deutsch-türkische Paar im Ausländeramt aufgefallen war, weil es keine gemeinsame Sprache sprach. Eine polizeiliche Durchsuchung erhärtete den Verdacht, dass das Paar – anders als behauptet – keine Wohnung teilte. Der geständigen Seebaldsbrückerin wurde zudem zur Last gelegt, im Zuge der vor vier Jahren geschlossenen „Scheinehe“ 4.800 Mark erhalten zu haben.
„So hoch war mein Mietrückstand“, erklärt die Frau stockend und unbeholfen. Ob sie noch mehr Geld erhalten habe?, forscht der Richter ernsthaft weiter. „1.200 Mark. Ich mußte ja ein Kostüm haben und Schuhe, für die Hochzeit“, seufzte die Geständige. Der Richter nickt. „Eine Art Hochzeitsgeschenk also.“ Dann hält er inne – „es war ja aber keine ernst gemeinte Hochzeit. Also haben Sie 1.200 Mark für Kleidung bekommen.“ Die Frau seufzt wieder schwer. Ihr späterer Mann habe sie in einer Kneipe gefragt „ob ich ihm einen Gefallen tue, damit er hier bleiben kann.“ Sie habe zugestimmt, ohne Forderungen zu stellen. Später sei ihr eingefallen, dass er die letzten sechs offenen Monatsmieten übernehmen solle. Diese schuldete die Frau, die von Sozialhilfe und Gelegenheits-Kellnerei lebte, ihrem Vermieter – einem Cousin ihres späteren Ehemannes.
Auch dass sie beim Bremer Ausländeramt gelogen habe, wurde der Angeklagten vorgehalten. Worüber – das ergab sich aus dem vor Gericht verlesenen Protokoll, das vor rund einem Jahr im Ausländeramt verfasst und von ihr bestätigt worden war. Akribisch, nach den Angaben der Frau, waren darin die Ausstattung der vermeintlich gemeinsamen Wohnung, die Kochgewohnheiten der Frau („Lamm und Rind. Mein Mann isst kein Schweinefleisch und trinkt nicht“), eine frühere Ehe des Mannes sowie die genaue Lage der gemeinsamen Wohnung verzeichnet worden. „Diese Angaben stimmen natürlich nicht. Sie haben ja nie mit ihrem Mann in einer Wohnung gelebt“, stellt der Richter das Vergehen der Frau fest. Wieder seufzt die Angeklagte, die zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Angetrauten zwar im selben Haus, aber auf einer anderen Etage lebte. Ihre eigene Wohnung teilte sie mit einem anderen Freund. Warum sie diese Angaben überhaupt gemacht habe, forscht der Staatsanwalt. „Weil ich Angst vor meinem Mann und seinen Verwandten hatte“, antwortet die Frau ohne dafür Gründe anzuführen.
Während der Ehemann mittlerweile abgeschoben wurde, hat die mit 30.000 Mark weit über ihre finanziellen Fähigkeiten verschuldete Bremerin den Ärger vor Gericht. Noch ist sie zudem nicht geschieden. „Das will ich angehen“, sagte sie. „Aber das ist so teuer. Dafür fehlen mir die Geldmittel“, erklärte sie vor Gericht umständlich. Der Richter ermahnte sie, nach dem für sie glimpflichen Ausgang des gestrigen Verfahrens, die Geldbuße für das eingestellte Verfahren aber dennoch und zwar pünktlich zu zahlen. „Wenn Sie nur Zeit schinden wollen, sehen wir uns wieder. Dann gibt es eine Strafe und alles wird teurer für Sie.“ ede
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