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Schlaue werden weniger schlau

■ Schulbehörde stellt Untersuchung zur Lernentwicklung vor. Personalrat zweifelt Rechtmäßigkeit der Studie an

Bedürftigkeit geht vor Gleichheit. So beschreibt Professor Rainer Lehmann das Prinzip, nach dem an Hamburger Schulen unterrichtet wird. Er meint damit: Die Schlechten werden stärker gefördert als die Guten. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der Studie „Aspekte der Lernausgangslage und der Lernentwicklung – Klasse 7“, in der Professor Lehmann von der Berliner Humboldt Universität Hamburger Fünft-, später Siebtklässler in einer Vergleichsstudie 1996 und 1998 befragt und getestet hat.

In allen Schulformen, so Lehmann, sind die Lernerfolge bei denjenigen am größten, die eine unterdurchschnittliche Lernausgangslage hatten. Dazu sagt Schulsenatorin Rosemarie Raab: „Gut daran ist, dass es in Hamburg gelingt, die leistungsschwächeren Schüler zu fördern. Schlecht ist, dass die Stärkeren nicht gleichermaßen gefördert werden.“ Das zu ändern, sei ein bildungspolitisches Ziel.

Weiteres Ergebnis: Schulen verstärken soziale Schichtung. Je höher Mamas und Papas Schulabschluss, desto besser für die Lernentwicklung der Kinder. Die von den Wissenschaftlern beobachtete Praxis, dass Lehrer die Kinder Alleinerziehender weniger gerne für das Gymnasium empfehlen, sei grundlos. Die Lernentwicklung verläuft gleich gut. Das gelte auch für ausländische Kinder. Deren Lernerfolge seien sogar größer als bei deutschen MitschülerInnen.

Lehmanns Team hat außerdem herausgefunden: An Gymnasien sind am Ende der 6. Klasse 12 Prozent unterhalb des Gymnasialniveaus. Nur sechs Prozent verlassen die Schule. Für 14 Prozent der Haupt- und Realschüler wäre ein Übergang aufs Gymnasium, aber nur vier Prozent wagen diesen Schritt. Auch hier will die Behörde handeln. Handlungsbedarf sieht Egon Tegge, Vorsitzender des Personalrats Gymnasien, ganz woanders. Er zweifelt die Rechtmäßigkeit der Untersuchung an: „Die Schulbehörde hätte intime Daten wie die zur sozialen Situation der Schüler nicht an Dritte wie Lehmann weitergeben dürfen“. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg schreibt, es sei „zweifelhaft, ob Durchführung und Auswertung der hier in Streit befindlichen Schülerfragebogen-Erhebung durch ein Forschungsteam der Humboldt-Universität mit dem Hamburger Schulgesetz zu vereinbaren ist.“

Senatorin Raab versichert: „Die betreffenden Fragen liegen bis zur endgültigen Klärung beim Datenschutzbeauftragten im Tresor“. san

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