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■ Kappungsgrenze runter, Kündigungsschutz rauf
Auch beim Mietrecht plant die Bundesregierung Vereinfachungen sowie Verbesserungen für die Mieter. Wesentlichster Punkt in einem Papier, das gemeinsam vom Bau- und Justizministerium vorgelegt wurde, ist die Senkung der so genannten Kappungsgrenze.
Nach den Vorstellungen von Klimmt soll sie von 30 auf 20 Prozent gesenkt werden. Innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete für Mietwohnungen bei bestehenden Verträgen um maximal diesen Betrag erhöhen. Voraussetzung jedoch ist, dass die ortsübliche Vergleichsmiete dabei nicht überschritten wird. Geplant ist außerdem, dass Wohnungsmieter in Zukunft ihre Verträge grundsätzlich innerhalb einer Drei-Monats-Frist kündigen können, wenn berechtigte Gründe (etwa Umzug in eine andere Stadt) vorliegen. Vermieter müssen sich an die gestaffelten Fristen zwischen drei und zwölf Monaten halten. Eingeschränkt werden sollen darüberhinaus Mieterhöhungen nach Modernisierungen. Geht es nach Klimmt/Däubler-Gmelin, dürfen Vermieter nur noch neun statt bislang elf Prozent der Kosten zur bestehenden Miete hinzuverlangen. Allerdings müssen Mieter Modernisierungen eher hinnehmen als bisher, wenn diese etwa der Energieeinsparung dienen. Schließlich sollen Mietverträge nicht nur beim Tod eines Ehepartners auf dessen Ehegatten übertragen werden können, sondern auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Der Zentralverband der Hausbesitzer ist wenig beglückt. Die Vorschläge seien „einseitig“ und in manchen Punkten „unfair“, kritisierte deren Sprecher. Der Deutsche Mieterbund dagegen begrüßt den Vorstoß. rola
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