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Senat will „Kopfnoten“ in Zeugnissen

■ Wie in Bayern und Sachsen soll es auch in Bremen vom kommenden Schuljahr an wieder Bewertungen für „fächerübergreifende Schlüsselqualifikationen“ im Schulzeugnis geben

„Führung“, „Beteiligung am Unterricht“, „Häuslicher Fleiß“, „Ordnung“ – so stand es früher einmal im „Kopf“ jedes ordentlichen Schulzeugnisses. „Kopfnoten“ ist seitdem ein belastetes Wort, weil diese „Kopfnoten“ nicht nachprüfbare Eindrücke des Lehrers festhielten und damit zum Instrument der „Rache“ der Pauker an selbstbewussten und aufmüpfigen Schülern werden konnten. Was „Ordnung“ ist und was nicht, definierte das Lehrer-Vorurteil.

„Das Wort Kopfnoten muss vermieden werden.“ Das war denn auch die klare SPD-Reaktion, als von Seiten der CDU der Vorstoß kam, dieses Instrument allgemeiner Beurteilung wieder einzuführen. „Aber in der Sache haben wir uns schnell geeinigt“, so CDU-Bildungspolitiker Klaus Bürger.

Und Bildungssenator Willi Lemke (SPD) stimmte auch zu: „Der Senat beabsichtigt, auch in Bremen in einem gestuften und mit Schulen und Kammern rückgekoppelten Verfahren eine ausdrückliche Bewertung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens einzuführen“, steht in der Antwort des Senats auf die Anfrage von CDU- und SPD-Fraktion. Im Schuljahr 2000/2001 soll dies zunächst an 30 der Bremer Schulen erprobt werden. Was dann da stehen soll, darüber gibt es bei den Bildungspolitikern noch keine detaillierteren Vorstellungen. „Teamfähigkeit etwa“, sagt Klaus Bürger. Auch ist offen, ob diese „so genannten Kopfnoten“ nur in den Zeugnissen der Sekundarstufe I stehen sollen – wie in Niedersachsen – oder auch in der Sekundarstufe II. In Niedersachsen sollen „Leistungsbereitschaft und Mitarbeit im Unterricht, zielgerichtetes und selbständiges Arbeiten, Teamarbeit, Hilfsbereitschaft, das Einhalten von Regeln, das Übernehmen von Verantwortung und die Teilnahme am Gemeinschaftsleben in den Zeugnissen bewertet werden.

Soweit ist der Bildungssenator noch nicht. Klar ist nur: Die bremischen Bewertungen sollen „im engen Dialog mit den Personal- und Ausbildungsbereichen der bremischen Wirtschaft“ entwickelt werden. So steht es in der Antwort des Senats. Klar ist auch: Die „Bewertungen“ sollen nicht in Abiturs- oder Abgangs-Zeugnissen stehen. Das galt übrigens auch früher für die „Kopfnoten“. Wer sich um eine Lehrstelle bewirbt, erklärt Klaus Bürger dieses Verfahren, muss sich sowieso mit einem Zwischenzeugnis bewerben, also mit den „Bewertungen“, die nicht Kopfnoten heißen sollen. Und auch sonst bei Bewerbungen könne ein Arbeitgeber darauf bestehen, auch die Jahrgangszeugnisse zu sehen. In Bayern etwa sei das üblich. Dass die Arbeitgeber diese Bewertungen bei Bedarf sehen, ist gewollt, damit bremische Bewerber keine Nachteile in anderen Bundesländern haben, erklärt Bürger.

Die Begründung für die „so genannten Kopfnoten“ ist allerdings eine rein pädagogische. In der erziehungswissenschaftlichen Fachdiskussion wird nämlich ein „erweiterter Lern- und Leistungsbegriff“ für die Curriculum-Entwicklung zugrunde gelegt, hat der Bildungssenator festgestellt. In der Schule gehe es zunehmend auch um „Handlungskompetenz“, die in vier „Kompetenzbereiche“ zerfalle: Fachkompetenzen, soziale Kompetenzen, Methoden- oder Lernkompetenz, Selbst- oder personale Kompetenz. Da gehe es um „Schlüsselqualifikationen“, die fächerübergreifend sind und einen „erweiterten Leistungsbegriff“ begründen. Dafür enthielten die Fach-Benotungen keine „transparente Rückmeldung“. K.W.

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