: Appell an Henning Scherf
■ Meyer-Arndt sorgt sich um Verfassung
„Das Amt des Verfassungssenators liegt bei Ihnen in guten Händen“, schrieb am 30. November der frühere Präsident des Bremer Rechnungshofes, Hartwig Meyer-Arndt, an den Justizsenator Henning Scherf. Und dann kam er zur Sache: Der Versuch, in das Kollegialorgan Senat zwei abhängige Staatsräte als gleichberechtigte Mitglieder der Landesregierung einzubauen, bedeute einen „tiefen Einschnitt in die bremische Verfassungstradition“. Der SPD-Staatsrat für Bundesangegenheiten, Erik Bettermann, soll durch eine Verfassungsänderung derart aufgewertet werden, der CDU-Staatsrat im Finanzressort, Reinhard Metz, würde aus Proporzgründen dazukommen.
Meyer-Arndt weist auf Argumente hin, die auch der Verfassungsrechtler Prof. Dian Schefold vorgetragen hat: Staatsräte arbeiten weisungsgebunden, können also nicht gleichberechtigte Mitglieder in dem Kollegialorgan Senat sein. „Schwer vorstellbar“, findet Meyer-Arndt, dass ein Staatsrat bei der Abstimmung in der Landesregierung frei ist und dann in der Ausführung das Gegenteil weisungsgebunden tun muss.
Die Konstruktion ist sachlich unbegründet, findet Meyer-Arndt: Es habe 1997 und 1998 jeweils 13 Bundesratssitzungen im Jahr gegeben, in zwei Dritteln der Fälle habe Scherf sich nicht von einem Senator vertreten lassen: „Bremen legt also sichtbares Gewicht auf hochrangige Bundespräsenz, was man im Hinblick auf die Neugliederungsbestrebungen nicht hoch genug einschätzen kann“.
Mit derselben Begründung dann einen zweiten Staatsrat in den Kabinettsrang heben zu wollen „kann ja wohl nicht ernst gemeint sein“, schreibt Meyer-Arndt. K.W.
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