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■ Die Volcker-Kommission
Nachdem die Schweizer Banken sich jahrzehntelang taub gestellt hatten, wenn es um nachrichtenlose Konten von jüdischen Opfern des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland beziehungsweise deren Erben ging, öffneten sie in der zweiten Hälfte der 80er-Jahre schließlich ihre Ohren. Dieser späte Haltungswechsel resultierte aus drohenden Boykottmaßnahmen auf dem US-amerikanischen Markt.
Nicht nur schlossen die Banken mit jüdischen Vertretern einen Vergleich in Rahmen einer „class action“ in Höhe von 1,25 Milliarden Dollar, sie stimmten auch der Einrichtung einer gemischten Kommision zu. Sie einigten sich auch, eine „Kommission wichtiger Persönlichkeiten“ einzurichten, eben die Volcker-Kommission, die beauftragt wurde, den gesamten Komplex „nachrichtenlose Konten“ zu überprüfen.
Diese sechsköpfige, paritätisch aus Beauftragten jüdischer Organisationen und Schweizer Banken zusammengesetzte Kommission ernannte eine „international auditing company“ – eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –, deren Tätigkeit von der Schweizer Bankenaufsicht lizenziert wurde. Weitere Experten wurden herangezogen. Nach einem „Memorandum of Understanding“ vom Mai 1996 wurde für die Arbeit der Kommission absolute Diskretion vereinbart, „um eine freundschaftliche Lösung aller in Frage stehenden Probleme zu erreichen“. Jetzt hat die Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt. C.S.
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