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Atomkonzerne müssen nachzahlen

■ Finanzämter fordern zehn Milliarden Mark auf Rückstellungen

Berlin/München (taz/rtr/dpa) Der Stromerzeuger Bayernwerk will gegen die Steuerbescheide zur Belastung der Rückstellungen für die Entsorgung alter Kernkraftwerke klagen. Das erklärte ein Bayernwerk-Sprecher gestern. Der Stromerzeuger betrachtet die Besteuerung der Atomrückstellungen als rechtlich „fragwürdig“ und will durch alle Instanzen dagegen prozessieren. Seit September rechne man mit den Steuerbescheiden, die nun Branchenkreisen zufolge in Kürze bei den Konzernen eintreffen dürften.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Rückstellung der Energieversorger für die Endlagerung des Atommülls als zu hoch eingestuft. Ihrer Einschätzung zufolge war nicht berücksichtigt worden, dass sich die Rückstellungen durch die Verzinsung mit den Jahren automatisch vermehren. Deshalb bräuchten die Stromkonzerne nicht so viel Geld zurücklegen wie bislang getan.

Die zu viel angelegten Rückstellungen müssen nun aufgelöst werden und damit ganz normal versteuert – wie jeder andere Gewinn auch. Die Branche rechnet damit, dass sie die Besteuerung der Rückstellungen über zehn Jahre 19 Milliarden Mark kosten wird. Das Finanzministerium erwartete eine Belastung von knapp 17 Milliarden in diesem Zeitraum.

Zur Höhe des aktuellen Steuerbescheids für das Bayernwerk wollte sich der Firmensprecher nicht äußern. In Branchenkreisen wurde für das Bayernwerk ein Betrag von rund zwei Milliarden Mark genannt. Insgesamt ist von rund zehn Milliarden Mark die Rede, die nun im ersten Schritt auf die Energieversorger zukommen. Bisher wurden 70 Milliarden Mark steuerfrei zurückgestellt.

Die juristische Klärung, ob die Besteuerung gerechtfertigt sei, könnte sich nach Experteneinschätzung über Jahre erstrecken. Neben dem Bayernwerk wollen auch andere Stromkonzerne klagen. So stehen auch die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) in Gesprächen mit Finanzbehörden über die neue Besteuerung.

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