piwik no script img

Die Liste ist nur der Anfang

■ American Jewish Committee erklärt

Das AJC gab gestern folgende Informationen zu der Liste der Zwangsarbeiterfirmen bekannt: Die Liste von Unternehmen besteht aus zwei Kategorien: Unternehmen, die während des Dritten Reichs Zwangs- und Sklavenarbeiter anforderten, und nach wie vor tätige Unternehmen mit einer Firmierung, die so ähnlich ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass es sich um das gleiche Unternehmen handelt. Das AJC behauptet nicht, dass es irgendeine rechtliche Verbindung zwischen der historischen und aktuellen Liste von Unternehmen gibt. Das AJS weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Liste als öffentlicher Beitrag zu einer breiteren Debatte über das Thema des Arbeitssystems während der Nazizeit dienen soll. Sie verfolgt nicht das Ziel, bestimmte Unternehmen zu verurteilen. [...] Die Liste sollte nur als Anfang einer vollständigen Zusammenstellung dienen. Das AJC fordert alle Unternehmen auf der Liste dringend auf, sich dem Entschädigungsfonds anzuschließen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen