: Die Liste ist nur der Anfang
■ American Jewish Committee erklärt
Das AJC gab gestern folgende Informationen zu der Liste der Zwangsarbeiterfirmen bekannt: Die Liste von Unternehmen besteht aus zwei Kategorien: Unternehmen, die während des Dritten Reichs Zwangs- und Sklavenarbeiter anforderten, und nach wie vor tätige Unternehmen mit einer Firmierung, die so ähnlich ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass es sich um das gleiche Unternehmen handelt. Das AJC behauptet nicht, dass es irgendeine rechtliche Verbindung zwischen der historischen und aktuellen Liste von Unternehmen gibt. Das AJS weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Liste als öffentlicher Beitrag zu einer breiteren Debatte über das Thema des Arbeitssystems während der Nazizeit dienen soll. Sie verfolgt nicht das Ziel, bestimmte Unternehmen zu verurteilen. [...] Die Liste sollte nur als Anfang einer vollständigen Zusammenstellung dienen. Das AJC fordert alle Unternehmen auf der Liste dringend auf, sich dem Entschädigungsfonds anzuschließen.
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